Besondere Zollvorschriften Kanadas
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Stand: 2. Oktober 2003
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Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muß mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein "non-resident firearms declaration form" in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Stop in Kanada vorzeigen, zusammen mit den Waffen. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen.
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden, wenn der Wert der Geschenke pro zu beschenkender Person den Gegenwert von 60 kanadischen Dollar nicht übersteigt. Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Zollhinterlegung zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.
Lebensmittel
Zum eigenen Verzehr bestimmte Lebensmittel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) eingeführt werden, sofern die mitgeführten Mengen der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sind. Um unnötige Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, sollten Sie so wenig Lebensmittel wie möglich mitnehmen.
Fleisch und Fleischprodukte
Fleisch und fleischenthaltende Produkte dürfen nur dann nach Kanada eingeführt werden, wenn das Fleisch oder Fleischprodukt in Dosen konserviert ist. Das Gesamtgewicht der Produkte darf pro Einfuhr 10 Kilogramm nicht überschreiten. Tierprodukte und Fleisch, unabhängig von der Beförderungsart, unterliegen bei der Ankunft in Kanada einer strengen Überprüfung durch die Zollbehörde sowie das Landwirtschaftsministerium.
Pflanzen, Pflanzenzuchtmaterial, Obst und Gemüse
Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenzuchtmaterial (z.B. Blumenzwiebeln, Knollen, Stecklinge, Baumsämlinge, Saatgut, etc.), frischem Obst und Gemüse unterliegt strengsten Kontrollen. Die Bestimmungen variieren je nach Art der Rohstoffe und der Schädlingssituation im Herkunfts- und Bestimmungsland. Die Einfuhr von Erde nach Kanada ist grundsätzlich verboten. Besucher Kanadas erhalten nähere Einzelheiten sowie die notwendigen Formulare vom Landwirtschaftsministerium oder Pflanzenschutzamt ihres Heimatlandes oder von der Pflanzengesundheitsabteilung des kanadischen Landwirtschaftsministeriums. Adresse siehe oben.
Alkoholische Getränke
Einreisende nach Kanada können 1,1 Liter Spirituosen oder Wein, oder ca. 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich zu den erwähnten Mengen können weitere alkoholische Getränke bis zu einer Menge von 9 Litern nach Kanada (Ausnahme: Northwest Territories) eingeführt werden. Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu zahlen. Die Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.
Tabak
Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren, 200 Zigaretten und 1,0 Kilogramm Pfeifentabak. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Quelle: Auswärtiges Amt - Bürgerservice
weitere Informationen über Kanada auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
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